Finanzbericht des Kassierers
Auf jeder ordentlichen alljährlichen Mitgliederversammlung muss der Kassierer einen geprüften Kassenbericht über das Vorjahr, das abgelaufene Geschäftsjahr vorlegen. Dies ist bereits aus formalen Gründen erforderlich, da regelmäßig dem Finanzamt die satzungsgemäße Verwendung unserer Einnahmen, insbesondere der Spenden, und der Ausgaben nachgewiesen werden muss. Dazu dient der Kassenbericht sowie das Protokoll der gesamten Versammlung und muss deshalb vorgelegt werden. Das Finanzamt macht von dieser ordentlichen Berichterstattung die weitere Anerkennung der Gemeinnützigkeit abhängig. Die Gemeinnützigkeit wiederum macht es uns möglich Spenderinnen und Spendern ihre Spenden zu bestätigen und sie können die Zuwendungen an uns dann wiederum steuermindernd in ihrer Steuererklärung absetzen.
Nachfolgend finden Sie die Finanzberichte der vergangenen Jahre:
2020 (vorläufig)